Der Schutz des Klimas ist eine große, globale Herausforderung. Seit Beginn der Industrialisierung ist der Ausstoß insbesondere von Kohlendioxid (CO2) in die Erdatmosphäre konstant angestiegen. Es muss rasch und entschlossen gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen.
Nur wenn dies gelingt, kann die biologische Anpassungsfähigkeit des Planeten und die Lebengrundlage von Milliarden Menschen erhalten werden. Auch bei wirtschaftlicher Betrachtung gilt: Je höher der Temperaturanstieg ist, desto erheblicher sind die Kosten für Klimaschäden sowie die erforderlichen Anpassungskosten an den Klimawandel. Die potenziellen (Sach-)Schäden übersteigen die Vermeidungskosten deutlich - von den nicht wieder gut zu machenden Schäden an Leib und Leben ganz zu schweigen.
Klimaschutz in der Landwirtschaft gemäß des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung
BMUV: Climate Action Plan 2050 (DE) | Publikation
Ausgangslage
Die Landwirtschaft ist in besonderer Weise vom Klimawandel betroffen, aber zugleich auch ein Emittent von Treibhausgasen. Darüber hinaus kann sie durch die nachhaltige Erzeugung biogener Rohstoffe einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Kernaufgabe der Landwirtschaft ist es, die Ernährung auf nachhaltige Weise sicherzustellen. Zugleich ist es das Ziel der Bundesregierung, neben der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel weitere Klima schutzpotenziale der Landwirtschaft auszuschöpfen. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie weitere Aufgaben werden von der Landwirtschaft wahrgenommen.
Die Bundesregierung fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, um weitere Potenziale für die Anpassung an die Klimaänderung und die Minderung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft zu erschließen. Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft betrugen im Jahr 2014 72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, das sind acht Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland.
Die größten Emissionsquellen sind die Lachgasemissionen als Folge des Stickstoffeinsatzes bei der Düngung (25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent), die Methan-Emissionen aus der Verdauung von Wieder käuern (25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent), die Emissionen aus dem Güllemanagement (zehn Millionen Tonnen CO2-Äquivalent) sowie die Treibhausgasemissionen aus dem Kraftstoffeinsatz landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge (sechs Millionen Tonnen CO2-Äquivalent).
Die Emissionen der Landwirtschaft lagen im Jahr 2014 etwa um 18 Prozent unter dem Niveau von 1990. Die deutlichen Minderungen in den Jahren 1990 bis 1994 sind vor allem auf den Rückgang der Viehbestände infolge des Strukturwandels in den neuen Ländern zurückzuführen. Weitere Minderungen resultieren beispielsweise aus einem verbesserten Düngemittelmanagement. Da die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen zum größten Teil auf natürlichen physiologischen Prozessen beruhen, sind sie nur eingeschränkt über technische Maßnahmen zu mindern.
Leitbild 2050 und Transformationspfad
Die Sicherung der Ernährung, der Schutz des Klimas, die Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Landwirtschaft. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Aufgaben möglichst Hand in Hand gehen und potenzielle Zielkonflikte vermieden werden. Auf Grund biologischer Prozesse im Pflanzenbau und in der Tierhaltung ist eine Minderung auf null Emissionen wie in anderen Sektoren nicht möglich.
Der Schwerpunkt der Klimaschutzanstrengungen in der Landwirtschaft bis 2050 wird auf Maßnahmen liegen, die auf eine Emissionsminderung und Steigerung der Ressourceneffizienz in einer nachhaltigen Agrarproduktion abzielen. Die Landwirtschaft kann ihre Treibhausgasemissionen auch langfristig nicht vollständig vermeiden. Aber auch die Landwirtschaft muss bis 2050 im Vergleich zum Zwischenziel 2030 noch einmal deutlich reduzieren; auch mit Blick darauf, dass noch genügend Emissionsmengen insbesondere für nicht vermeidbare Prozessemissionen der Industrie zur Verfügung stehen.
Dieses Ziel birgt bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion für eine wachsende Weltbevölkerung und angesichts des VN-Ziels für nachhaltige Entwicklung „Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern“ (SDG 2) große Herausforderungen und erfordert vielfältige Forschungsanstrengungen. Die Forschungsaktivitäten müssen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene verstärkt werden.
Ein wichtiger Pfad zum Erreichen des Klimaschutzziels ist es, Stickstoffüberschüsse abzubauen und dauerhaft zu reduzieren. Unter anderem müssen dazu die Ammoniakemissionen der Landwirtschaft substantiell reduziert werden. Die Minderungsverpflichtungen der NEC-Richtlinie (EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe) sind möglichst zeitnah einzuhalten, und weitere Minderungen sind notwendig, damit die Ziele der NERC-Richtlinie, in der nationale Emissionsminderungsverpflichtungen bis 2030 festgelegt sind, erreicht werden. Der Wandel hin zu einer nachhaltig gestalteten, stärker biobasierten Wirtschaft, die – gemäß der Nationalen Politikstrategie Bioökonomie – weniger fossile Rohstoffe einsetzt oder ganz ohne diese auskommt, sollte im Sinne des Klimaschutzes weiter vorangetrieben werden.
Eine nachhaltig gestaltete Bioökonomie trägt sowohl zum Erreichen der Klimaziele als auch zum Erreichen verschiedener Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei. Aufgrund biologischer Prozesse im Pflanzenbau ist eine Minderung auf null Emissionen bei der Erzeugung von Anbaubiomasse nicht möglich.
Da die Energieversorgung bis spätestens 2050 nahezu vollständig dekarbonisiert erfolgen muss und infolge der Beanspruchung von Flächen für die Ernährung wird die Bedeutung des Klimaschutzbeitrags von Bioenergie aus Anbaumasse an Grenzen stoßen.
Demgegenüber wird die Nutzung von Bioenergie aus Rest- und Abfallstoffen einen wichtigen Beitrag zur sektorenübergreifenden Energieversorgung leisten, so dass die nachhaltig vorhandenen Potenziale ausgeschöpft werden.
Eine quantitative Ausweitung der Anbaufläche von nachwachsenden Rohstoffen über den aktuellen Stand hinaus ist nicht zu erwarten und kommt auch übergangsweise aufgrund von Flächenrestriktionen und Nachhaltigkeitserwägungen nicht in Betracht. Beispielsweise ist die Vergärung pflanzlicher Biomasse aus der Biogaswirtschaft in den letzten Jahren mitverantwortlich für steigende Ammoniak-Emissionen in Deutschland.
Angesichts von Flächen- und Nutzungskonkurrenzen durch Anbaubiomasse stützt dieser Transformationspfad zusätzlich die VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Ernährung (SDG 2) und biologische Vielfalt (SDG 15). Soweit möglich muss eine Kaskaden- und Koppelnutzung das Ziel sein. Dabei sind zur Minimierung der Feinstaubbelastung bei Holz- und Strohnutzung die Vorgaben der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImschV) zu beachten.
Meilensteine 2030
Gemäß dem Zwischenziel für 2030 müssen die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft auf 58 bis 61 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gemindert werden. Um Emissionen reaktiven Stickstoffs im Sektor Landwirtschaft zu verringern, sollte im Zuge von Effizienzsteigerungen bei der Düngung eine deutliche Senkung der Stickstoffüberschüsse angestrebt werden. Zwischen 2028 und 2032 soll der Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz auf 70 Kilogramm Stickstoff je Hektar verringert werden. Bis 2050 soll eine weitere deutliche Verringerung erreicht werden.
Ein integrierter Stickstoffbericht der Bundesregierung wird 2017 den Sachstand zu den aus den verschiedenen Sektoren stammenden Stickstoffemissionen darstellen und Lösungspfade für die Minderung reaktiver Stickstoffemissionen beschreiben. Zudem müssen die Ammoniakemissionen der Landwirtschaft substantiell reduziert werden. Die Minderungsverpflichtungen der NEC-Richtlinie sind möglichst zeitnah einzuhalten. Weitere Minderungen werden notwendig, wenn die NERC-Richtlinie, in der nationale Emissionsminderungsverpflichtungen bis 2030 festgelegt sind, umzusetzen ist. Minderungsmaßnahmen sind beispielsweise im Managementbereich und/oder durch Technik erforderlich.
Weitere Synergien zwischen Luftreinhaltung und Klima schutz ergeben sich dadurch, dass verringerte Methanemissionen zu einer Minderung der weiträumigen Ozonbelastung beitragen. 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche sollten ökologisch bewirtschaftet werden. 2014 lag dieser Flächenanteil bei 6,3 Prozent. Ein weiterer Ausbau des Ökolandbaus ist auch vor dem Hintergrund der stetig steigenden Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten anzustreben. In den Zeitraum bis 2020 fällt die Diskussion über die nächste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP).
Die Ausgestaltung der GAP und deren nationale Umsetzung haben einen erheblichen Einfluss auf die Bewirtschaftungsintensität der Landwirtschaft und somit auch auf die daraus resultierenden THG-Emissionen. Die EU-KOM hat mit der Einführung des „Greening“ der Direktzahlungen im Rahmen der GAP-Reform 2013 das Ziel verfolgt, die Agrarpolitik ökologischer auszugestalten.
Die GAP soll künftig noch stärker auch zu Zielen des Klimaschutzes beitragen. Dafür sind mögliche zukünftige Elemente der GAP hinsichtlich ihrer Effektivität für den Klimaschutz zu prüfen. Die Förderung klimaschonender Produktionsweisen soll an dem Prinzip „öffentliche Mittel für öffentliche Leistungen“ ausgerichtet werden.
Wenn Ihr uns schreibt, melden wir uns schnellstmöglich, meistens innerhalb von 24 Stunden. Ihr könnt uns aber natürlich auch jederzeit anrufen!